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An den Regionalen Planungsverband München
E-Mail: rpv-m@pv-muenchen.de
Einwendungen zur Fortschreibung des Regionalplanes der Region München (RP 14)
26. Änderung: des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.1 Leitbild und 7.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren gem. Art 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG
Anm. d. Redaktion: Die entsprechenden Paragrafen können sich in anderen Planungsverbänden ändern.
Thema: Wertverlust von Immobilien
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Kapitels Energieerzeugung des Regionalverbands München möchte ich hiermit meine Einwendungen gegen die geplante Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten darlegen. Insbesondere möchte ich auf die erheblichen Wertverluste von Immobilien in der Umgebung von Windkraftanlagen hinweisen, die durch den vorliegenden Planentwurf nicht hinreichend berücksichtigt werden.
- Studienlage und wirtschaftliche Auswirkungen
- Verwaltungsrechtliche Anerkennung des Wertverlustes
Eine umfassende Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Windkraftanlagen den Wert von Einfamilienhäusern in ihrer unmittelbaren Umgebung signifikant mindern. Laut der Untersuchung sinkt der Immobilienwert im Durchschnitt um 7,1 %, wenn sich das Haus in einem Kilometer Entfernung zu einer Windkraftanlage befindet. In ländlichen Gebieten kann der Wertverlust sogar bis zu 23 % betragen.
Diese Daten basieren auf der Analyse von knapp drei Millionen Verkaufsangeboten im Zeitraum von 2007 bis 2015 (Quelle: Local Costs for Global Benefits: The Case of Wind Turbines, RWI Leibniz-Institut, https://hdl.handle.net/10419/229439).
Der Wertverlust von Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen wurde auch von öffentlichen Stellen anerkannt. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Verfügung vom 20.04.2015 (Kurzinfo Einheitsbewertung Nr. 01/2015 - https://datenbank.nwb.de/Dokument/537607) festgehalten, dass der Einheitswert von Grundstücken durch die Errichtung von Windkraftanlagen gemindert werden kann. Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof in einem Beschluss von 2006 (Az. II B 171/05 - https://datenbank.nwb.de/Dokument/206191/ ) entschieden, dass durch Windkraftanlagen verursachte Immissionen eine Reduzierung des Einheitswerts rechtfertigen können.
- Potentielle Überlastungen durch Umfassung von Ortslagen durch Windenergieanlagen
- Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen
- Forderung nach Nachbesserung des Planentwurfs
- Bitte um schriftliche Stellungnahme
In dem o.g. Dokument zum 26. Änderungsentwurf auf der Seite 26 wird Bezug genommen auf die optische Wirkung von Windenergieanlagen in Abhängigkeit von deren Höhe und Entfernung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Blickwinkel auf die Windenergieanlage nicht mehr als 1/3 des sogenannten zentralen vertikalen Gesichtsfeldes von 20 Grad betragen soll. Dies entspricht bei einer Anlage von 266,5 m Gesamthöhe einem Mindestabstand von der Wohnbebauung von 2.200 Metern.
Dieser Mindestabstand wird in mindestens der Hälfte der Wohnbebauungsflächen Mauern im Innenbereich deutlich unterschritten. Eine grafische Darstellung ist im Anhang beigefügt.
Die Wertminderung von Immobilien hat weitreichende soziale und wirtschaftliche Folgen. Eigentümer von Grundstücken in der Umgebung von Windkraftanlagen sehen sich nicht nur mit finanziellen Einbußen konfrontiert, sondern auch mit einer Gefährdung ihrer privaten Altersvorsorge. Immobilien stellen für viele Menschen einen wesentlichen Bestandteil ihrer Altersvorsorge dar. Der Verlust an Wert führt zu Unsicherheiten und Belastungen, die im Planentwurf nicht ausreichend gewürdigt werden.
Es wird gefordert, dass der Planentwurf überarbeitet wird, um die negativen Auswirkungen auf Immobilienwerte und die Lebensqualität der Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine transparente und unabhängige Bewertung der potenziellen Wertverluste sowie die Einbindung von Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Grundeigentümer.
Grafische Darstellung zum Punkt 3.
Potentielle Überlastungen durch Umfassung von Ortslagen durch Windenergieanlagen
Auszug aus 26. Änderung: des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung
Schematische Darstellungen potentieller Ansichten von verschiedenen Standorten Mauern
- Grafik zur maßstabsgetreuen Größendarstellung Kirchturm Mauern und den gängigen Modellen WEA, fiktive Ansicht, keine Abbildung der geplanten Vorranggebiete
Aus: „Windindustrie durchwinken um jeden Preis“
Link zu Original:
www.ovb-heimatzeitungen.de/muehldorf
„Eine ureigenste Aufgabe der Gemeinden innerhalb der verfassungsrechtlich mit Ewigkeitsgarantie versehenen Föderalstruktur der Bundesrepublik (Art. 20 Abs 2 GG i.V.m Art. 79 Abs. 3) ist die Gestaltung der Lebenswirklichkeit der Gemeindebürger und die Daseinsvorsorge für künftige Generationen. Ein so schwerwiegender Eingriff, wie die Zwangsausweisung von Windindustriegebieten durch Bundesgesetze („Wind an Land-Gesetz“), muss bereits aus grundsätzlichen Erwägungen zur föderalen Autonomie der Gemeinden entschieden Widerspruch auf sich ziehen. Umso ernüchternder ist die Position der Kraiburger Bürgermeisterin Jackl und des Gemeinderates, die sich mehrheitlich als Vollzugsgehilfen und letzte Mohikaner der gescheiterten Energiewende zu verstehen scheinen. Es geht im Verfahren um die „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und doch möchte Frau Jackl den Diskussionskorridor markieren, daß keiner mitreden dürfe, dem „Windkraft einfach nicht gefällt“. Au contraire Madame, auch dies ist ein Grund zur Einrede! Er nennt sich „Gebietskulisse“. Wer nun in die Standortbögen des Regionalplanes 18 blickt, wie es Bürgermeister Weyrich (Aschau) dankenswerterweise getan hat, erkennt massiert Probleme. Auch für Kraiburg! Es sei nur der Standort W66 in der Schermannsöd angesprochen. Die Waldzerstörung und die folgende Bodenverhärtung werden zwangsläufig Überschwemmungsrisiken (Wanklbach) für Kraiburg generieren. Wir haben vor Ort jetzt schon flächendeckende Abschaltungen der PV-Anlagen, weil zu viel Ökostrom-Müll produziert wird, der sonst teuer ins Ausland verklappt werden müßte. Wo sind die Standorte der riesigen Transformatoren eingeplant, die für die Windräder gebaut werden müssen? Das sind weit mehr als nur 1,9% der Fläche! Alles kein Thema?“

Absender:
xxxxx xxxxx 23.03.2025
xxxxx
xxxxx xxxxx
An den
Regionaler Planungsverband München
- Geschäftsstelle -
Arnulfstraße 60
80335 München
E-Mail: m.wissmann@pv-muenchen.de
Einwendungen zur Fortschreibung des Regionalplanes der Region München (14)
Sechsundzwanzigste Änderung: Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie
Einleitung des Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14)
Thema: Erhöhte Bodenerosion durch Windkraftanlagen in Wäldern
Betroffenes WK-Vorrangflächen: WE24a Regionalplan München
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einwendungen gegen die geplanten Windkraftprojekte in der Region 14 München, da diese eine erhebliche Gefahr für die Bodenstabilität und den Wasserhaushalt darstellen. Der Bau von Windkraftanlagen in waldreichen Gebieten führt zu einer verstärkten Bodenerosion, die weitreichende ökologische und wirtschaftliche Folgen haben kann. Meine Einwände begründe ich wie folgt:
- Zerstörung der natürlichen Schutzschicht des Bodens
Die Errichtung von Windkraftanlagen erfordert großflächige Rodungen sowie die Anlage von Zufahrtswegen und Fundamentflächen. Dadurch wird die natürliche Schutzschicht des Waldbodens zerstört, wodurch der Boden anfälliger für Erosion durch Wind und Wasser wird. Ohne die stabilisierende Wirkung von Baumwurzeln und Vegetation steigt das Risiko, dass wertvolle Humusschichten abgetragen werden und der Boden langfristig geschädigt wird. - Verschärfung der Erosionsproblematik durch Starkregenereignisse
In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse, insbesondere Starkregenfälle, zugenommen. In entwaldeten Gebieten führt dies zu einer erheblich schnelleren Abtragung des Bodens, da der Waldboden keine Schutzfunktion mehr übernehmen kann. Der abgetragene Boden gelangt in Bäche und Flüsse, was zur Verschlammung von Gewässern, zur Beeinträchtigung der Wasserqualität und zur erhöhten Hochwassergefahr in tiefer gelegenen Gebieten führt. - Erhöhtes Risiko von Erdrutschen und Bodenverlagerungen
Besonders in Hanglagen kann die Zerstörung der stabilisierenden Wurzelschicht durch den Bau von Windkraftanlagen zu einem erhöhten Risiko für Erdrutsche und unkontrollierbare Bodenverlagerungen führen. Dies kann angrenzende Ökosysteme und landwirtschaftliche Flächen erheblich beeinträchtigen und sogar zu Schäden an bestehenden Infrastrukturen wie Straßen und Siedlungen führen. - Langfristige Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit und Vegetation
Die durch Wind- und Wassererosion verursachte Abtragung von Humusschichten hat weitreichende Folgen für die Fruchtbarkeit des Bodens. Sobald diese nährstoffreichen Schichten verloren gehen, ist eine natürliche Regeneration nur schwer möglich, was das Wachstum neuer Vegetation erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt nicht nur die Biodiversität, sondern führt langfristig zu einer dauerhaften Schädigung des Waldes als Lebensraum und Klimaregulator. - Forderung nach geologischen Untersuchungen und alternativen Standorten
Aufgrund der erheblichen Gefahren fordere ich eine umfassende geologische Untersuchung der betroffenen Waldflächen, bevor weitere Genehmigungen für Windkraftanlagen erteilt werden. Zudem sollten alternative Standorte auf bereits genutzten oder versiegelten Flächen bevorzugt werden, um die negativen Auswirkungen auf den Boden und das gesamte Ökosystem zu minimieren.
Abschließend möchte ich Sie bitten, meine Einwendungen sorgfältig zu prüfen und mir eine schriftliche Stellungnahme zu diesen zukommen zu lassen. Ich bitte um eine transparente Darstellung der weiteren Schritte und Ergebnisse.
Mit freundlichen Grüßen
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Quellenverzeichnis:
Quelle | Titel |
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Geologisches Institut Deutschland | Risiken der Bodenerosion durch Infrastrukturbauten |
Umweltbundesamt | Auswirkungen von Windkraft auf Bodenökosysteme |
Bundesanstalt für Geowissenschaften | Bodenstabilität und Erosionsrisiken |
Landwirtschaftsministerium | Auswirkungen der Entwaldung auf Bodenerosion |